Notdienstbereitschaft Pferde

Notdienstbereitschaft Pferde

 

Liebe Tierbesitzer,
wir sind gerne für Sie und Ihre lieben Vierbeiner da und kümmern uns in Notfallsituationen und dringenden, akuten Fällen mit Fürsorge, Einsatzbereitschaft und hohem medizinischem Standard auch außerhalb unserer Öffnungszeiten um das Wohlergehen Ihres Pferdes.

Wir bitten hierfür um eine kurze telefonische Voranmeldung unter folgender Notfall-Nummer:

0170 / 808 63 28

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Bitte wählen Sie diese Notdienst-Nummer nur bei akuten Notfällen, deren Behandlung nicht bis zur nächsten regulären Tagessprechstunde warten kann!

Bitte denken Sie daran, immer eine Nachricht (insbesondere Name und Telefonnummer) auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen, falls Ihr Anruf gerade nicht entgegen genommen werden kann. Wir melden uns schnellstmöglich zurück! Sollte unser Rückruf zu viel Zeit in Anspruch nehmen, kontaktieren Sie bitte unverzüglich eine nächstgelegene Pferdeklinik (z.B. Pferdeklinik Burg Müggenhausen, Telefonnummer: 02254 / 600 10 oder Pferdeklinik am Kottenforst, Telefonnummer: 0228 / 329 87 98).

An den für unsere Praxis dienstfreien Wochenenden oder Feiertagen erreichen Sie die diensthabende Praxis über die auf unserem Anrufbeantworter hinterlegte Rufnummer.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Notfallnummern für Kleintier- und Pferdenotfälle.

 

Noch kurz zum Schluss:

Selbstverständlich ist es unser oberstes Ziel, einem leidenden Tier so schnell wie möglich zu helfen, aber wir müssen diese Leistung auch erbringen können.

Der zunehmende Tierärztemangel und die immer geringer werdende Bereitschaft für Not- und Nachtdienste machen diese Situation nicht einfacher.

Immer mehr Tierarztpraxen und auch Tierkliniken in der Umgebung entscheiden sich dazu, nachts und an den Wochenenden keinen Notdienst mehr anzubieten. Aufgrund dieser Entwicklung kommt es besonders an den Wochenenden zunehmend zu einem sehr hohen Patientenaufkommen. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir im tierärztlichen Notdienst ausschließlich Notfall-Patienten behandeln können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Tierärztekammer NRW.
https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/allgemeine-informationen-kammer-und-versorgungswerk/tierhalterinformationen/822-probleme-beim-tieraerztlichen-notdienst

 

Vergütung im Notdienst

Bitte beachten Sie, dass bei Notfällen ab 18 Uhr, sowie an Wochenenden und Feiertagen eine Abrechnung nach erhöhtem Gebührensatz erfolgt.

Das Bundeskabinett hat mit Wirkung zum 14.02.2020 die GOT (Gebührenordnung der Tierärzte) – Notdienstnovelle erlassen.

Die Kernpunkte der Gesetzesänderung sind:

Eine verpflichtende, pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 € Netto für Leistungen außerhalb der regulären Sprechzeiten und die Abrechnung der tierärztlichen Leistung mit dem mindestens 2-fachen und bis zum 4-fachen Satz der GOT.

Notdienst wird definiert als

  • Nachtdienst: beginnt täglich um 18.00 Uhr und endet am folgenden Tag um 8.00 Uhr
  • Wochenende: beginnt freitags um 18.00 Uhr und endet am folgenden Montag um 8.00 Uhr
  • Gesetzlicher Feiertag: Notdienst gilt in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr

Was tun im Notfall?

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Besondere Hinweise

  1. Bitte schildern Sie am Telefon bereits kurz die wichtigsten Fakten zur Erkrankung Ihres Tieres. Dazu gehören: Art und Rasse, Alter, Geschlecht, Art und Dauer der Erkrankung oder Geschehen und Zeitpunkt des Unfalls oder Beginn der Symptome. Wir werden durch gezieltes Fragen die wichtigsten Informationen in Erfahrung bringen, um Ihnen einen den Umständen entsprechenden Termin geben zu können oder Sie zu beraten.
  2. In manchen Fällen kann es notwendig sein, Sie mit Ihrem Tier ohne vorherige Untersuchung direkt in die nächstgelegene Klinik zu schicken. Bitte haben Sie dafür Verständnis, es könnte für das Überleben Ihres Tieres dringend notwendig sein.

Ihr Praxisteam

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